- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
Bitte denkt daran, dass in Deutschland das sogenannte Rechtsberatungsgesetz nur Anwälten im Rahmen eines Mandats erlaubt, eine Einzelfallberatung durchzuführen. Deshalb haltet bitte die Fragen allgemein ... was kann man allgemein in so einem Fall tun ... und schildert in den Antworten welche Erfahrung Ihr persönlich damit gemacht habt.
90. Eintrag von am 03.12.2006 - Anzahl gelesen : 35
BG-Arzt verschreibt keine Krankengymnastik
0 nachdem ich am vergangenen Donnerstag wieder mal in der BG-Sprechstunde war und den Arzt auf die von ihm erwähnte KG ansprach, sagte er mir, das könne er nicht verschreiben, das müsste mein Hausarzt machen. Er erwähnte dann noch, dass ich darauf achten soll, dass mir Friktionsmassagen verschrieben werden. (es geht hier ums vorgeschädigte Kniegelenk) Nun meine Fragen: Ist es richtig, dass der BG-Arzt keine Krankengymnastik verschreiben kann? (es war ein Arbeitsunfall) und was bitte ist eine Friktionsmassage?
Vielen lieben Dank schon mal! A.
1. Antwort
von am 06.12.2006
A., soviel ich weis ist der BG-Arzt gleich Unfallarzt, der die Erstversorgung unternimmt und dich dann zur Weiterversorgung an den Hausarzt weiterleitet, der dir dann die KG verschreibt. Ist ungefähr das gleiche als wenn du vom KH entlassen wirst und einen Arztbrief mitbekommst.
Friktionsmassage=kreisförmige reibende Bewegung der Fingerspitzen beim einreiben mit einer Salbe z.B. Hoffe konnte dir helfen. Gute Besserung.
B.
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